TI-Finanzierung & -Vergütung im Überblick

Im Folgenden erhalten Sie einen kleinen Überblick über die Finanzierung und die Vergütung der Telematikinfrastrukturanbindung und der TI-Mehrwertdienste:


Ärzte und Psychotherapeuten müssen nicht selbst für die Anbindung ihrer Praxen an die TI aufkommen. Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die Krankenkassen verpflichtet, die erforderlichen Kosten für die Erstausstattung der Praxen und den laufenden Betrieb zu übernehmen. Dabei haben alle Praxen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, Anspruch auf finanzielle Erstattung - jedoch erst ab dem Zeitpunkt, an dem sie erstmalig das VSDM durchgeführt hat.
Es werden für jede genehmigte Betriebs- und Nebenbetriebsstätte die Pauschalen für die nötigen Komponenten finanziert. 
Die Auszahlung der Erstausstattungs- und Betriebskostenpauschalen erfolgt später durch die Kassenärztlichen Vereinigungen.

 

Finanzierung der Grundausstattung

Die einmalige Erstattungspauschale für Konnektor und dem stationären Kartenterminal setzt sich aus zwei Beträgen zusammen: Dem Erstattungsbetrag je stationärem Kartenterminal in Höhe von 535 Euro und dem Erstattungsbetrag für den Konnektor (mit der Funktion der elektronischen Signatur) in Höhe von 1.014 Euro (Stand: Quartal 1/2020).

Finanzierung im Überblick

TI-Startpauschale
Jede Praxis erhält eine einmalige TI-Startpauschale in Höhe von 900 Euro. Diese Pauschale dient als Erstattung für eventuell entstandene Kosten, wie zum Beispiel den Praxisausfall während der Installation. 

Pauschale Wartung Konnektor & VPN
Wartung/Updates des Konnektors und Gebühren für den VPN-Zugangsdienst. Hierbei werden 248 Euro quartalsweise erstattet.

Pauschale SMC-B
Pro SMC-B Karte werden quartalsweise 23,25 Euro erstattet.

 

Finanzierung der TI-Mehrwertdienste

Konnektor
Update zum ePA-Konnektor 400 Euro (einmalig)
Update zum E-Health-Konnektor inkl. PVS-Updates für NFDM und eMP 530 Euro (einmalig)

Kartenlesegeräte
Zusätzliches Kartenlesegerät: 595 Euro je Kartenterminal
Anspruch: ein zusätzliches Terminal je angefangene 625 Betriebsstättenfälle
(kann für NFDM und eMP genutzt werden)

Elektronischer Heilberufsausweis
Für den eHBA erhalten Vertragsärzte und -psychotherapeuten eine Pauschale von 11,63 Euro je Quartal. Damit wird die Hälfte der Kosten durch die Krankenkassen erstattet.

NFDM
Betriebskostenpauschale beträgt 4,50 Euro pro Quartal

KIM
Betriebskostenpauschale beträgt 23,40 Euro pro Quartal & die Installationspauschale 100 Euro (einmalig)

ePA
Betriebskostenpauschale beträgt 4,50 Euro pro Quartal & die PVS-Anpassung 150 Euro

 

Vergütung der TI-Mehrwertdienste

NFDM
GOP 01640: Erstanlage des Notfalldatensatzes → 8,79 Euro
GOP 01641: Überprüfung und Aktualisierung des Notfalldatensatzes → 0,44 Euro (Pro Schein im Quartal)
GOP 01642: Löschen des Notfalldatensatzes → 0,11 Euro

KIM
GOP 86900: Versand von eArztbriefen → 0,28 Euro
GOP 86901: Empfang von eArztbriefen → 0,27 Euro
Jedoch beträgt der Höchstwert 23,40 Euro pro Arzt im Quartal!
GOP 01660: Versand eines eArztbrief wird die nächsten drei Jahre zusätzlich mit einem EBM-Punkt (10,99 Cent) unabhängig vom Höchstwert (23,40€) vergütet

ePA
GOP 88270: Sektorenübergreifende Erstbefüllung der ePA → 10 Euro je erstbefüllte ePA
GOP 01647: Erfassung bzw. Bearbeitung bereits befüllter ePA → 1,67 Euro pro Patient im Quartal
GOP 01431: Zusatzpauschale für ärztliche Tätigkeit durch ePA (z.B. Gespräch auf hinterlegte Diagnose) → 0,33 Euro

 
Erhalt der Erstattung

Die Praxen müssen alle Kosten für die Anschaffung der Komponenten, der Installation und für die Dienste zunächst selbst tragen. Die Erstattung der KV erfolgt anschließend automatisch. Bei der Abgabe Ihrer Quartalsabrechnung werden die relevanten Freischaltungen in ALBIS, der VSDM Prüfnachweis sowie Ihre Tätigkeiten der Mehrwertdienste (NFDM, usw.) übermittelt und von der KV berücksichtigt. Die Auszahlung der Pauschalen erfolgt dann mit der Restzahlung für das Quartal, in dem zum ersten Mal das VSDM durchgeführt wurde bzw. die Freischaltung für die Mehrwertdienste eingetragen wurde. 

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengeführt, jedoch ohne Gewähr.
Quellen:
KVB - Die Telematikinfrastruktur
KBV - Finanzierung
KBV - Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
KBV - Elektronische Patientenakte - ePA 
KBV - Notfalldatenmanagement (NFDM)
 

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