Mit der Verabschiedung des Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (#KHPflEG) hat der Gesetzgeber eine Neuordnung der Finanzierung der TI-Ausstattung von Arztpraxen beschlossen.
Seit dem 01. Juli 2023 erhalten Praxen eine monatliche TI-Pauschale, basierend auf Ausstattungsgrad, Zeitpunkt der Erstausstattung und Zeitpunkt des Konnektorentauschs. Das Bundesministerium für Gesundheit (#BMG) hat diese Pauschalen per Rechtsverordnung festgelegt.
Das sind die neuen TI-Pauschalen
TI-Pauschale 1
Bedingungen:
- noch keine Erstausstattung oder Erstausstattung erfolgte bereits vor dem 1. Januar 2021
- Konnektor wurde noch nicht getauscht oder Tausch erfolgte bereits vor dem 1. Januar 2021
- alle Anwendungen installiert
TI-Pauschale 2
Bedingungen:
- Erstausstattung nach dem 31. Dezember 2020
- alle Anwendungen installiert
- Die Pauschale wird für 30 Monate nach der Erstausstattung reduziert – ab dem 31. Monat erhalten Praxen die TI-Pauschale 1
TI-Pauschale 3
Bedingungen:
- Konnektortausch nach dem 31. Dezember 2020
- alle Anwendungen installiert
- Die Pauschale wird für 30 Monate nach dem Konnektortausch reduziert – ab dem 31. Monat erhalten die Praxen die TI-Pauschale 1
Voraussetzungen
Um den Erhalt der TI-Pauschalen zu sichern, müssen gewisse Voraussetzungen wie notwendige Anwendungen, Komponenten und Dienste erfüllt sein.
Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschale ist laut BMG-Verordnung der Nachweis durch die Vertragsarztpraxis, dass sie die folgenden Anwendungen in der jeweils aktuellen Version unterstützt:
- Notfalldatenmanagement (NFDM)/elektronischer Medikationsplan (eMP)
- elektronische Patientenakte (ePA)
- Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
- elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
- elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
- ab dem 1. Januar 2024: elektronische Verordnungen (eRezept)
Außerdem zählt zu den Voraussetzungen ebenfalls die Ausstattung mit den folgenden Komponenten und Diensten:
- Konnektor inkl. gSMC-K und VPN-Zugangsdienst, ggf. in Rechenzentrum gehostet, sofern dort zugelassene Komponenten und Dienste zum Einsatz kommen, oder TI-Gateway in Verbindung mit Nutzung eines Rechenzentrum-Konnektors
- eHealth-Kartenterminal(s) inkl. gSMC-KT
- elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) oder eID für Ärzte mit gematik-Zulassung
- SMC-B (Praxisausweis) oder SM-B oder eID für Vertragsarztarztpraxen mit gematik-Zulassung
Bei aufkommenden Fragen zu dem Thema, helfen wir Ihnen gerne jederzeit weiter!