Mitarbeiterzeitverwaltung

Arbeitgeber:innen sind seit dem 13.09.2022 verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer:innen aufzuzeichnen.

Wie das ganz leicht funktioniert, möchten wir Ihnen im folgenden Blogbeitrag zeigen:


Arbeitgeber:innen müssen ein System zur Arbeitszeiterfassung von Arbeitnehmer:innen einführen, in dem Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit erfasst werden, und ihre Mitarbeiter:innen dazu anhalten, auch tatsächlich davon Gebrauch zu machen.
Es gibt aktuell noch keine Vorschrift, wie die Arbeitszeit dokumentiert werden muss. So kann die Aufzeichnung beispielsweise handschriftlich erfolgen, aber auch neuere Technologien wie Fingerabdrucksensoren können zum Einsatz kommen. 

Um die Erfassung so einfach wie möglich zu machen, möchten wir Ihnen heute die Mitarbeiterzeitverwaltung vorstellen. 
Die Mitarbeiterzeitverwaltung ist eine Software zur Erfassung von Arbeitszeiten (digitales Buchungs-Terminal). Dort erhalten Sie eine schnelle und vollständige Übersicht aller Buchungs- und Fehlzeiten, Urlaubs-, Pausen- und Überstundenregelungen der Mitarbeiter:innen. Außerdem lassen sich die Berufsschulzeiten einfach verwalten. 

Zudem können Sie einen Fingerabdruck-Sensor erwerben (kein Muss, aber hilfreich). Durch diesen Sensor müssen Sie sich nicht immer manuell einloggen, sondern nur per Fingerabdruck verifizieren. So lassen sich schnell & unkompliziert verschiedene Arbeitszeitmodelle, Urlaube und Pausenzeitregelungen dokumentieren. Zudem entfällt das unbeliebte Handling mit Passwörtern. 

In dem Video erfahren Sie alles was Sie rund um das Thema Mitarbeiterzeitverwaltung wissen müssen.

Viel Spaß beim Anschauen!