Das DigiG soll den Behandlungsalltag mit digitalen Lösungen vereinfachen und die Versorgung effizienter gestalten. Zentraler Bestandteil ist die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten, sowie das eRezept als verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung.
Hier sind die Gesetzesinhalte im Einzelnen:
Ab 2025 wird die ePA für alle gesetzlich Versicherten bereitgestellt, die nicht ausdrücklich widersprechen (Opt-Out-Modell). Auch private Krankenversicherungen haben die Möglichkeit, ihren Versicherten eine widerspruchsbasierte ePA anzubieten.
Die ePA wird eine vollständige, weitestgehend automatisch erstellte, digitale Medikationsübersicht enthalten und wichtige Behandlungsinformationen wie Arztbriefe und Befundberichte speichern. Dadurch können Wechselwirkungen von Arzneimitteln besser vermieden und der Behandlungsprozess unterstützt werden.
Das elektronische Rezept wird weiterentwickelt und zum verbindlichen Standard in der Arzneimittelversorgung. Außerdem wird die Nutzung für Versicherte mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der ePA-App stark vereinfacht.
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) werden tiefer in die Versorgungsprozesse integriert und ihr Einsatz transparent gemacht. Mit der Ausweitung der DiGA auf digitale Medizinprodukte der Risikoklasse IIb können sie auch für komplexere Behandlungsprozesse – z.B. für das Telemonitoring – genutzt werden.
Damit die Telemedizin zu einem festen Bestandteil der Gesundheitsversorgung wird, werden die Mengenbegrenzungen aufgehoben. Mit der assistierten Telemedizin wird außerdem ein niedrigschwelliger Zugang zur Versorgung geschaffen.
Die gematik soll künftig von einem Digitalbeirat bei all ihren Festlegungen mit abgewogenen Empfehlungen zu Fragen des Datenschutzes, der Datensicherheit, der Datennutzung und der Anwenderfreundlichkeit beraten.
Das DigiG soll insgesamt die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens vorantreiben, die Forschung verbessern und eine moderne digitale Gesundheitsinfrastruktur schaffen.
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