Die Gesundheitsreform 2024 – Neuerungen und Fortschritte im Überblick

Das Jahr 2024 bringt zahlreiche Veränderungen im Gesundheitswesen mit sich. In unserem folgenden Blogbeitrag wollen wir Sie über die wichtigsten Veränderungen informieren.


Das Bundesministerium für Gesundheit setzt in dieser Legislaturperiode zahlreiche Maßnahmen um, um die ambulante ärztliche Versorgung zu verbessern und von übermäßiger Bürokratie zu befreien. Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

  1. Entbudgetierung aller Leistungen: Einführung einer "Hausarzt-Morbiditätsorientierten Gesamtvergütung," um alle erbrachten Leistungen zu vergüten und die Bürokratie durch den Wegfall der Budgetbereinigung zu reduzieren. 
  2. Jahresbezogene Versorgungspauschale für die Behandlung von erwachsenen Versicherten mit chronischer Erkrankung: Diese Pauschale ist je Versichertem einmal beim ersten Arzt-Patienten-Kontakt abrechenbar. Dadurch sollen unnötige Praxisbesuche gesenkt werden..
  3. Hausärztliche Vorhaltepauschale: Für echte Versorgerpraxen, die maßgeblich die hausärztliche Versorgung aufrecht halten, wird eine Vorhaltepauschale gesetzlich vorgegeben. Diese ist abrechenbar, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind (z.B. Hausbesuche, Mindestanzahl an Versicherten in Behandlung).
  4. Vergütung für qualifizierte Hitzeberatung vulnerabler Gruppen: Jährlich abrechenbare Vergütung zur Senkung von Hitzetoten.

  1. Bagatellgrenze bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen: Zur Vermeidung von unnötigen Wirtschaftlichkeitsprüfungen mit erheblichem bürokratischen Aufwand, wenn diese nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Zweck stehen.
  2. Ausschlussfrist von zwei Jahren für Beratungen im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung: Diese soll die Planungssicherheit erhöhen und bürokratischen Mehraufwand vermeiden. 
  3. Möglichkeit zur digitalen Teilnahme an Beschwerdeausschüssen: Dadurch kann die Digitalisierung besser genutzt werden. Außerdem werden unnötige Wege vermieden.
  4. Abschaffung des zweistufigen Antragsverfahrens in der Kurzzeittherapie: So wird der Versorgungszugang zur Psychotherapie beschleunigt und das Antragsverfahren vereinfacht.
  5. Vereinfachung bei den Vorgaben der Einholung von Konsiliarberichten: Zur Verkürzung der Wartezeiten vor dem Beginn der Psychotherapie.
  6. Abschaffung der Präqualifizierungspflicht  für Vertragsärztinnen und -ärzte, die Hilfsmittel an Versicherte abgeben: Hierdurch soll die Hilfsmittelversorgung durch vereinfachte und unbürokratische Abgaberegelungen verbessert werden.

Die Bundesregierung investiert jährlich 5 Milliarden Euro für die Pflege und startet eine Digitalisierungsoffensive mit dem eRezept. Die Krankenhäuser sollen neu aufgestellt und die elektronische Patientenakte (ePA) vorangetrieben werden, um das Gesundheitswesen zukunftsfest zu machen.

  1. Verpflichtendes eRezept: Ab Januar 2024 wird das eRezept für gesetzlich Versicherte verbindlich.
  2. Gesundheits-ID für Versicherte: Krankenkassen müssen ab Januar 2024 eine Gesundheits-ID zur Verfügung stellen.
  3. Elektronische Rezepte und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen: Mögliche Ausstellung durch telefonische Konsultation bei bekannten Patienten zur Entlastung der Praxen.
  4. Modernisierung von Praxisverwaltungssystemen: Transparente Vorgaben und Anreize zur besseren Zusammenarbeit mit der ePA.
  5. Flexibilisierung des Umfangs von Videosprechstunden und Homeoffice für Ärzte: Zusätzliche Sprechstundenangebote und flexible Arbeitsmöglichkeiten.
  6. Umstellung des BtM-Rezeptes auf einen digitalisierten Verschreibungsprozess: Einfachere und unbürokratischere Verordnung von Betäubungsmitteln.

  1. Erhöhung der Kinderkrankentage: Familien haben ab dem Jahr 2024 Anspruch auf 15 bezahlte Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil.
  2. Kinderkrankengeld für Begleitpersonen bei stationärem Aufenthalt: Versicherte haben ab dem 1. Januar Anspruch auf Kinderkrankengeld bei stationärem Aufenthalt des Kindes.

  1. Begrenzung der Eigenanteile in der Pflege: Pflegekassen übernehmen seit Beginn des Jahres bis zu 75% des pflegebedingten Eigenanteils bei vollstationärer Versorgung.
  2. Steigerung der Leistungen für häusliche Pflege: Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen werden um 5 Prozent erhöht.
  3. Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Tage: Der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld steigt auf bis zu zehn Arbeitstage pro pflegebedürftiger Person ab 2024.

  1. Vergütetes Pflegestudium: Studierende in der Pflege erhalten eine angemessene Vergütung für die gesamte Dauer ihres Studiums ab Januar 2024.
  2. Vereinfachte Anerkennung für ausländische Pflegefachkräfte: Bundesweit vereinheitlichte und vereinfachte Anerkennungsverfahren ab dem 16. Dezember 2023.

  1. Erleichterter Austausch von Kinderarzneimitteln: Apotheken können seit Mitte Dezember Kinderarzneimittel ohne Rücksprache mit dem zuständigen Arzt austauschen.
  2. Erweiterte Bevorratungspflichten von Arzneimitteln: Krankenhausapotheken müssen Vorräte bei wichtigen Arzneimittelgruppen aufstocken. Diese Regelung ist bereits am 27. Dezember 2023 in Kraft getreten.
  3. Genderkonforme Beipackzettel:  Künftig muss Arzneimittelwerbung außerhalb von Fachkreisen die Formulierung „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke“ verwenden. Die Änderung des gesetzlich vorgesehenen Warnhinweises tritt zum 27. Dezember 2023 in Kraft und soll gleichstellungspolitischen Aspekten Rechnung tragen.

  1. Einführung von Hybrid-DRG: Zur Förderung der Ambulantisierung von bisher stationär erbrachten Leistungen.
  2. Stärkung der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit: Einführung von Level 1i-Krankenhäusern im Rahmen der Krankenhausreform.

Mit dem Jahr 2024 eröffnen sich im deutschen Gesundheitswesen neue Horizonte, geprägt von wegweisenden Reformen und innovativen Ansätzen. Das Bundesministerium für Gesundheit setzt entschlossen auf eine Transformation der ambulanten ärztlichen Versorgung, die nicht nur eine verbesserte Patientenversorgung, sondern auch die Befreiung von übermäßiger Bürokratie zum Ziel hat. 

Die zahlreichen Maßnahmen, angefangen bei der Reform der hausärztlichen Honorierung bis hin zur Förderung der Digitalisierung und der Stärkung der Pflege, unterstreichen das klare Engagement für ein modernes, effizientes und patientenzentriertes Gesundheitswesen. Die Einführung des verpflichtenden eRezepts, die Bereitstellung der Gesundheits-ID für Versicherte und die Digitalisierung von Arbeitsprozessen sind Meilensteine auf dem Weg zu einem zukunftsfesten Gesundheitssystem.

Quellen:

Bundesgesundheitsministerium: Das ändert sich 2024 in Gesundheits und Pflege

Lauterbach: Große Reformen für den Praxisalltag auf dem Weg