Bin ich E-Rezept fähig ?

Die bevorstehende Umstellung auf das E-Rezept ab Anfang 2024 erfordert zwingend Vorbereitungen durch die Arztpraxen. Es ist entscheidend, nicht nur die erforderliche Hard- und Software zu berücksichtigen, sondern auch die Anpassung der Praxisabläufe. Hier sind die notwendigen Schritte, die Arztpraxen jetzt in Angriff nehmen sollten:


Ein Konnektor ab Version PTV4+ ist notwendig. PTV4+ ermöglicht die Signierfunktion für E-Rezepte durch die Komfortsignatur.

Ein Kartenterminal zum Einlesen des eHBA muss vorhanden sein.

Jede/r Arzt/Ärztin benötigt einen individuellen eHBA für die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES). Dieser muss in der Praxissoftwareaktiviert werden.

Die Praxissoftware muss für E-Rezepte angepasst sein. Updates werden von den Anbietern bereitgestellt, und die Installation erfolgt durch euren Ansprechpartner vor Ort.

Das funktioniert in CGM ALBIS wie folgt:

Das E-Rezept in CGM ALBIS

Als Empfehlung gelten Laser- oder Tintenstrahldrucker mit einer Auflösung von mindestens 300 dpi. Gelegentlich kann ein Ausdruck des Data-Matrix-Codes erforderlich sein, beispielsweise für Pflegeheimbewohner.

Die Komfortsignatur ermöglicht das schnelle Unterschreiben von bis zu 250 Dokumenten mit einer einzigen eHBA-PIN-Eingabe. Die Konfiguration des Zeitraums und der Signaturanzahl kann vom Administrator in den Konnektor-Einstellungen angepasst werden.

 

Häufige Fragen zum E-Rezept in CGM ALBIS wurden in folgenden beiden Webinaren beantwortet:

Das E-Rezept - Häufig gestellte Fragen mit & in CGM ALBIS

E-Rezept - Antworten auf Ihre Fragen zum E-Rezept in ALBIS

Eine PDF mit einer detaillierten Übersicht der Checkliste gibt es hier:

E-Rezept Checkliste

Die frühzeitige Umsetzung dieser Maßnahmen gewährleistet einen reibungslosen Übergang zur E-Rezept-Ära und ermöglicht den Patienten eine zeitgemäße und sichere medizinische Versorgung.