Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Auftragsbedingungen der HCS Computertechnologie GmbH

1. Allgemeines, Vertragsabschluss

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die HCS Computertechnologie GmbH schließt Verträge nur unter den nachfolgenden Bedingungen. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nicht wirksam, sofern die Wirksamkeit nicht einzelvertraglich vereinbart wurde. Abweichende Gegenbes-tätigungen lehnt die HCS Computertechnologie GmbH hiermit ausdrücklich ab. Sämtliche Angebote sind freibleibend.

2. Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen von Mitarbeitern der HCS Computertechnologie GmbH bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklich schriftlich erklärten Bestätigung durch die Geschäftsführung der Gesellschaft.

3. Lieferung, Leistung, Gefahrenübergang

Teillieferungen oder -leistungen werden vorbehalten. Lässt sich die vom Kunden genannte Bestellmenge oder der Auftragsgegenstand nicht mit den üblichen Verpackungseinheiten ausliefern oder auf übliche Weise transportieren, so ist die HCS Computertechnologie GmbH berechtigt, den Auftragsgegenstand in Teilen zu liefern. Abweichungen von Maß, Gewicht und Güte sind im Rahmen der geltenden übung zulässig. Lieferungen - auch frachtfreie - erfolgen auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung der Ware oder des Auf-tragsgegenstandes geht mit der Auslieferung oder übergabe an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Im Falle der eigenen Auslieferung geht diese Gefahr im Zeitpunkt des Eintreffens beim Kunden über.

4. Liefer- und Leistungsstörungen, Annahmeverzug

Von der HCS Computertechnologie GmbH nicht zu vertretende Umstände und Ereignisse, die die Lieferung oder Leistung verhindern oder wesent-lich erschweren, befreien die HCS Computertechnologie GmbH für die Dauer ihrer Auswirkungen von ihrer Liefer- und Leistungspflicht. Das gilt insbesondere bei staatlichen Eingriffen, oder wenn die Vorlieferanten oder Zulieferer der HCS Computertechnologie GmbH von der Lieferpflicht ganz oder teilweise entbunden sind, oder wenn die normalen Bezugs- oder Transportmöglichkeiten nicht mehr gegeben sind.

Kommt der Kunde mit der Abnahme der Ware oder der Annahme der Leistung in Verzug, so ist die HCS Computertechnologie GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz in Höhe von 20% der Auftragssumme wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dem Kunden bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen, der HCS Computertechnologie GmbH bleibt vorbehalten, einen höheren Schaden nachzu-weisen und geltend zu machen. Warenrücksendungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich.

5. Gewährleistung

Der Kunde hat die Lieferung und Leistung unverzüglich nach Empfang zu untersuchen. Ein entdeckter oder offensichtlicher Mangel ist binnen 8 Kalendertagen ab Empfang der Ware oder Erbringung der Leistung anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung, für die der Kunde die Beweislast trägt. Unterlässt der Kunde die Untersuchung bzw. die Mängelanzeige oder wird die Ware von ihm verbraucht, vermischt oder veräußert, so gilt dies als vorbehaltslose Genehmigung. Die Beanstandung einer Lieferung oder einer Leistung berechtigt nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen oder Leistungen aus demselben oder einem anderen Vertrag. Vorstehende Regelungen gelten nicht für die Lieferung von Software jeglicher Art, die grundsätzlich unter Ausschluss jeder Gewährleistung erfolgen.

Durch Verhandlungen über eine Beanstandung verzichtet die HCS Computertechnologie GmbH nicht auf den Einwand, dass die Rüge nicht recht-zeitig, sachlich unbegründet oder sonst ungenügend gewesen sei. Maßnahmen der HCS Computertechnologie GmbH zur Schadensminderung gelten nicht als Mängelanerkenntnis.

Die HCS Computertechnologie GmbH leistet nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Ware. Schlägt die Naherfüllung fehl, so kann der Kunde Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Gewährleistungs-und Schadensersatzansprüche verjähren binnen 6 Monaten nach Ablieferung der Ware bzw. ab Erbringung der Leistung.

6. Haftung

Vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahme haftet die HCS Computertechnologie GmbH nicht - egal aus welchem Rechtsgrund - für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch sie sowie ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Für die leicht fahrlässige Verletzung von Schutzpflichten haftet die HCS Computertechnologie GmbH ausdrücklich nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschlüsse gelten nicht bei verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, und bei verschuldeten Körper- und Gesundheitsschäden oder dem Verlust des Lebens.

7. Zahlungsverzug, Bonitätszweifel

Die gelieferten Waren sind bis zum eingeräumten Zahlungsziel zu bezahlen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so werden die gesetzlichen Ver-zugszinsen berechnet. Außerdem behält die HCS Computertechnologie GmbH sich die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugs-schadens vor. Durch den Eintritt des Zahlungsverzuges werden alle gewährten Rabatte, Skonti, etc. hinfällig.

Bei begründeten Zweifeln an der Bonität des Kunden kann die HCS Computertechnologie GmbH Lieferungen von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses abhängig machen. Dieses Recht steht der HCS Computertechnologie GmbH für laufende Bestellungen auch zu, wenn der Kunde sich im Zahlungsverzug befindet oder bestellte Waren nicht abnimmt.

8. Eigentumsvorbehalt

Die HCS Computertechnologie GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden resultierenden Forderungen vor.

Der Kunde ist bis zur Erlangung des vollwertigen Eigentums weder zur Weiterveräußerung noch zu Verarbeitung oder Vermischung berechtigt.

9. Datensicherung, Datenschutz und Datenspeicherung

Der Kunde ist selbst für die Datensicherung und den Datenschutz verantwortlich. Die HCS Computertechnologie GmbH schließt eine Haftung für die Datensicherung und den Datenschutz der Kundendaten komplett aus, auch für von der HCS Computertechnologie GmbH erstellten Datensiche-rungsscripte und installierte Datensicherungssoftware. Der Kunde muss vor jedem Einsatz der HCS Computertechnologie GmbH und auch im Falle der Fernwartung sicherstellen dass eine ordnungsgemäße Datensicherung erfolgt ist.

Die persönlichen Daten des Kunden werden von der nur im Rahmen der gültigen datenschutzrechtlichen Regelungen und soweit dies zur Durchführung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages zwingend notwendig und erforderlich ist gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt vorbehaltlich entsprechender rechtlicher Verpflichtungen hierzu nicht.

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand Passau.